Bürgerbus - Fahrplan - Haltestellen


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Bekanntmachung
Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Staatsstraße St 2177
GRW Kirchenlamitz – Schwarzenbach a.d.Saale, Bauabschnitt BA1
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken


Das Staatliche Bauamt Bayreuth plant auf dem Gebiet der Stadt Kirchenlamitz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit ent-lang der Staatsstraße St 2177 einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg (GRW) zwischen Kirchenlamitz und der Einmündung der GVS nach Unterschieda (ca. Sta-tion St 2177_650_0,850 – Station St 2177_650_4,815).

Um die Planung vorbereiten zu können, werden daher ab Dezember 2022 auf verschiedenen Grundstücken entlang der Staatsstraße St 2177 Vermessungsarbeiten durchgeführt. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Geländeaufnahmen in einem Streifen von ca. 30 m Breite. Dazu müssen auch private Grundstücke betreten werden.

Die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten werden gebeten, die vorgesehenen Vermessungsarbeiten zu dulden.

Durch den Umfang des Aufnahmegebietes werden von den Vermessungsarbeiten eine Vielzahl von Grundstücken betroffen sein. Es ist deshalb leider nicht möglich, jeden einzelnen Grundstückseigentümer anzuschreiben und ihn über die Vermessungsarbeiten auf seinem Grundstück zu informieren.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Geh- und Radweges entschieden.

Wir bedanken uns im Voraus bei den Grundstückseigentümern für ihr Entgegenkommen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Bauamt Bayreuth

22.06.2022

Die Müllmengen steigen in allen Bereichen, insbesondere im Bereich Biomüll, Sperrmüll und auch bei den Gartenabfällen fallen immer größere Mengen an, die durch das KUFi entsorgt werden müssen und die somit auch höhere Kosten verursachen. Zudem sind die Preise in allen Bereichen gestiegen – davon ist, wie jeder Privathaushalt und jedes Unternehmen, auch die Abfallwirtschaft betroffen. In den beiden letzten Jahren haben sich außerdem aufgrund der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine die Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert. Eine merkliche Gebührenerhöhung ist deshalb unausweichlich.

Der Verwaltungsrat des KUFi hat mit Zustimmung des Kreistages Wunsiedel im Fichtelgebirge die Erhöhung der Müllgebühren um 28 % beschlossen. Die Erhöhung tritt zum 01.07.2022 in Kraft.

Das KUFi wird die neuen Gebührenbescheide zum 01.07.2022 versenden. Die erste Abbuchung der neuen Gebühren erfolgt am 15.08.2022, also wie gewohnt Mitte des jeweiligen Quartals.

Gebühren für Restmüllbehälter inkl. Papier pro Monat

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
nach § 50 Abs. 5 BMG

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

 

Stadt Kirchenlamitz
Bürgerbüro
Zimmer Nr. 0.1
Marktplatz 3
95158 Kirchenlamitz

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.30-16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr

 

Stadt Kirchenlamitz
Jens Büttner
1. Bürgermeister

 

Garten- und Landschaftsbau - Baggerarbeiten

Konstantin Lippert
Forststraße 31, Niederlamitz
95158 Kirchenlamitz

Mobil: 0171 6230689

Bewerbungen - Übersetzungen - Schreibarbeiten - Grafik - External Office

Kathrin Lippert
Forststraße 31, Niederlamitz
95158 Kirchenlamitz

Mobil: 0173 5631251
E-Mail: info@external-office.de

Zur Webseite

 

Bewerbungen

Die Bewerbungsagentur
Forststraße 31, Niederlamitz
95158 Kirchenlamitz

Mobil: 0173 5631251
E-Mail: katrin@bewirbdich-aberrichtig.de

Zur Webseite

Hausmeisterservice 

Rene Schnorfeil
Hofer Straße 47
95158 Kirchenlamitz

Mobil: 0151 67522496
E-Mail: rschnorfeil@outlook.de

Fostwirtschaftliche Dienstleistungen

Jonas Fischer
Reicholdsgrün 9
95158 Kirchenlamitz

Mobil: 0160 8733076
E-Mail: jonas260702@gmail.com

Siedlergemeinschaft Kirchenlamitz e.V.

1. Vorsitzender
Jürgen Becher
Am Lamitzgrund 37
95158 Kirchenlamitz

2. Vorsitzende
Susanne Schlund
Fuchsmühlweg 36
95158 Kirchenlamitz

 

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