Breitbandversorgung - 2. Verfahren

Breitbandversorgung - 2. Verfahren (13)

Die Stadt Kirchenlamitz beteiligt sich zum zweiten Mal am Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

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Fördersteckbrief (14.01.2021)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter unten stehenden Links eingesehen werden:

pdf symb Fördersteckbrief der Stadt Kirchenlamitz
pdf symb Karte der finalen Erschließungsgebiete der Stadt Kirchenlamitz

 

Stadt Kirchenlamitz

Schwarz
1. Bürgermeister

Förderfortschritt 7: Kooperationsvertrag (22.12.2020)

Die Stadt Kirchenlamitz hat einen weiteren Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für den Breitbandausbau im Stadtgebiet unterzeichnet.

Die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag der Stadt Kirchenlamitz kann nachfolgend eigesehen werden:

pdf symb Stellungnahme der Stadt Kirchenlamitz zum Kooperationsvertrag

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (29.09.2020)

Der Stadt Kirchenlamitz ist am 10.09.2020 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern von der Regierung von Oberfranken ausgestellt worden.

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (04.08.2020)

Bekanntmachung der Stadt Kirchenlamitz bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtliniezur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

 

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens können im folgenden Dokument eingesehen werden:

pdf symb Ergebnis des Auswahlverfahrens

 

Auswahlverfahren Bekanntmachung (10.12.2019)

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind auf der Breitband-Homepage der Stadt Schönwald veröffentlicht:

 

Zur Webseite der Stadt Schönwald

 

Die Stadt Kirchenlamitz bittet alle interessierten Netzbetreiber sich am Auswahlverfahren mit der Angebotsfrist bis zum 19.02.2020
zu beteiligen.

Markterkundung Ergebnis 

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Kirchenlamitz ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.


Die Ergebnisse der Markerkundung können im folgenden Dokument eingesehen werden:

pdf symb Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

 

Die Stadt Kirchenlamitz veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Stadt Kirchenlamitz bittet daher alle Netzbetreiber mit der nachfolgenden Bekanntmachung sich bis spätestens 26.04.2019 an der Markterkundung zu beteiligen.

pdf symb Stadt Kirchenlamitz Markterkundung Bekanntmachung

 

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Breitband Ist-Versorgung der Stadt Kirchenlamitz kann im folgenden Dokument eingesehen werden:

pdf symb Breitband Ist-Versorgung der Stadt Kirchenlamitz

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Kirchenlamitz führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

 

Die Stadt Kirchenlamitz bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 30.11.2018 einzureichen.

pdf symb Stadt Kirchenlamitz Bekanntmachung Auswahlverfahren

pdf symb Stadt Kirchenlamitz Karte zum Auswahlverfahren

pdf symb Stadt Kirchenlamitz Adressliste zu den Erschließungsgebieten

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote bis Donnerstag, den 20.12.2018 um 12:00 Uhr verlängert wurde.

 

Aus gegebener Veranlassung wurde das Auswahlverfahren vom 27.09.2018 (wie folgt unter Förderschritt 4 veröffentlicht) aufgehoben. 

 

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Kirchenlamitz

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

pdf symb Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

 

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Breitband Ist-Versorgung der Stadt Kirchenlamitz kann im folgenden Dokument eingesehen werden:

pdf symb Breitband Ist-Versorgung der Stadt Kirchenlamitz

 

Die Stadt Kirchenlamitz veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Stadt Kirchenlamitz bittet daher alle Netzbetreiber mit der nachfolgenden Bekanntmachung sich bis spätestens 22.02.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.

pdf symb Stadt Kirchenlamitz Markterkundung Bekanntmachung