Information über die Entwicklungen zum geplanten 380/110-kV-Umspannwerk Marktleuthen/Kirchenlamitz
Die Stadt Kirchenlamitz informiert über neue Entwicklungen zum geplanten 380/110-kV-Umspannwerk Marktleuthen/Kirchenlamitz.
In den vergangenen Wochen konnten durch zwei vom Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge angestrengte Eilverfahren wichtige neue Erkenntnisse gewonnen werden, die bislang nicht öffentlich zugänglich waren. Sie zeigen deutlich: Die Bedarfsgrundlage für das geplante Umspannwerk ist weiterhin nicht nachvollziehbar belegt.
Bayernwerk hat eidesstattlich versichert, keinen Bedarf für ein Umspannwerk oder Transformatoren an diesem Standort angemeldet zu haben. Auch das bestehende 110-kV-Netz ist nach Aussage von Bayernwerk derzeit nicht darauf ausgelegt, ein solches Umspannwerk anzubinden. Regionale Bedarfe sieht Bayernwerk vielmehr in anderen Räumen.
TenneT hingegen verweist darauf, dass die Standortwahl aus einer „Gesamtbetrachtung“ resultiere, legt jedoch keine konkreten Bedarfsdaten oder nachvollziehbaren Variantenvergleiche offen. Öffentlich begründet TenneT die Notwendigkeit des Umspannwerks unter anderem wie folgt: „Das neue Umspannwerk im Suchraum der Stadt Marktleuthen/ Stadt Kirchenlamitz wird nach Rücksprache mit dem nachgelagerten Verteilnetzbetreiber benötigt, um Rückspeisung aus erneuerbaren Energien aus dem örtlichen Verteilnetz aufnehmen zu können.“
Die Bundesnetzagentur erklärt, dass der konkrete Bedarf für den Anschluss des Verteilnetzes in Marktleuthen/Kirchenlamitz nicht Gegenstand ihrer Bedarfsprüfung war und ihr hierzu keine entsprechenden Bedarfsdaten vorliegen.
Damit bleibt ein zentraler Widerspruch bestehen:
TenneT begründet das Umspannwerk mit dem Bedarf des nachgelagerten Verteilnetzes. Bayernwerk verneint einen entsprechenden Bedarf für diesen Standort. Die Bundesnetzagentur wiederum hat diesen konkreten Bedarf nicht geprüft.
Wir werden deshalb weiterhin konsequent nachfassen und auf vollständige Transparenz drängen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich einzubringen. Der Gesetzentwurf wird nun im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages beraten. Jede Stimme kann dazu beitragen, dass die offenen Fragen im weiteren Verfahren aufgegriffen werden.
Kontakt des Ausschusses: