Bundestagswahl 2025: Organisatorische Hinweise zur Briefwahl!
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Alle Wahlberechtigten in Kirchenlamitz sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Zur Briefwahl gibt es einige organisatorische Hinweise:
ONLINE-Beantragung
Im Bürgerservice-Portal unter www.kirchenlamitz.de können die Briefwahlunterlagen bequem online beantragt werden. Hierfür kann auch der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code genutzt werden!
SCHRIFTLICHE Beantragung
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich bei der Stadt Kirchenlamitz beantragt werden. Hierfür muss der ausgefüllte Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an die Stadt gesendet oder in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.
VERSAND der Briefwahlunterlagen
Es ist davon auszugehen, dass die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar verschickt werden können, da die Stimmzettel nicht früher bei uns eintreffen.
VERSAND PER POST bis zum 18.02., danach nur noch ABHOLUNG möglich
Bei Anträgen, die bis 18. Februar 2025 - 15:00 Uhr eingehen, werden die Briefwahlunterlagen auf postalischem Weg zugestellt.
Danach ist nur noch eine persönliche Abholung im Rathaus möglich. Hierfür stehen die Mitarbeiter zusätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten auch am Mittwoch, 19.02.2025 von 14:00 - 16:00 Uhr zur Verfügung.
MUSTERSTIMMZETTEL
Einen Musterstimmzettel für die Bundestagswahl finden Sie unter diesem Beitrag.