Sprengzeiten am Schloßbrunnen-Bruch (Epprechtstein)

Montag bis Freitag

08.00 Uhr bis 09.00 Uhr
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Keine Arbeiten nach 19.00 Uhr


Achtung Signale beachten!
Signale werden in Richtung Kirchenlamitz mit einem Presslufthorn abgegeben

 
   
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Bekanntmachung
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.


Hintergrundinformationen:

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung).

Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.
Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Insofern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ggf. - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogen. "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 10
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
 

   
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Bekanntmachung
Schneeräum- und Streupflicht

Die mit Eintritt der winterlichen Witterung verbundenen Gefahren geben Veranlassung, auf die Einhaltung der geltenden Verordnung hinzuweisen.

Die Sicherungspflicht der Anlieger für die Gehwege besteht danach


·        
an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
·        
an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Die Verpflichtung gilt innerhalb der Ortschaft sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.

Besonders zu beachten ist, dass die Streupflicht nicht nur für die Gehsteige gilt, sondern sich auch auf öffentliche Straßen erstreckt, an denen keine Gehsteige angelegt sind. In diesen Fällen ist an der Grundstücksgrenze neben dem Räumschnee eine Gehbahn in einer Breite von einem Meter zu sichern.


Für Anlieger, die ihre Verpflichtung nicht erfüllen, kann eine Geldbuße bis 500,00 € festgesetzt werden. Außerdem ergibt sich im Schadenfall ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch.

Im Interesse der Mitbürger wird gebeten, die Bestimmungen der Gemeindeverordnung zu beachten. Für Auskünfte steht die Stadtverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.


STADT KIRCHENLAMITZ


Schwarz
1. Bürgermeister
 

   
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Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG);
Bedarfsfeststellung für die Jahre 2011/2012 – 2013/2014

Der Bedarf für Kirchenlamitz an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen wirddurch Beschluss des Stadtrates
vom 11.08.2011 für den Zeitraum 2011/2012 – 2013/2014 auf 122 Plätze festgelegt.

 

   
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Freiwilliger Wehrdienst
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familiename, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde der Stadt Kirchenlamitz, Marktplatz 3, 95158 Kirchenlamitz, eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.
 

   
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Zensus 2011 – Wissen was morgen zählt

   
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Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmals (ELStAM)

Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte;
Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit
   
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Vollzug des § 24 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz;
Bestellung von Wildschadenschätzern für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat das Landratsamt, Untere Jagdbehörde, nach § 24 AVBayJG im Einvernehmen mit dem Bayerischen Bauernverband folgende Wildschadenschätzer bestellt:
  • Gotthard Förster, Sichersreuth, 95680 Bad Alexandersbad, Tel.: 09232 / 4222
  • Horst Kunert, Wölsau 25, 95615 Marktredwitz, Tel.: 09231 / 61583
  • Karl Lippert, Im Winkel 10 a, 95691 Hohenberg, Tel.: 09233 / 9225
  • Arthur Schübel, Schönlind 4, 95632 Wunsiedel, Tel.: 09232 / 2265

im amtlichen Schätzverfahren dürfen nur noch diese bestellten Schätzer bei gezogen werden.

Die Schätzer sollen im Bereich von Jagdgenossenschaften, in denen sie selbst Jagdgenosse sind, nicht tätig werden.

   
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Länder- und Reiseinformationen

Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Versorgung sowie Listen mit Adressen der konsularischen Vertretungen (deutsche und ausländische) können auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes abgerufen werden. Informationen über die Anerkennung deutscher Kinderausweise sind der Rubrik "Servicespektrum Konsularhilfe" erhältlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten des Auswärtigen Amts für die Aktualität der dort aufgeführten Informationen (Visumserfordernisse, etc.) keine Gewähr übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. Es handelt sich bei diesen Auskünften um keine verbindlichen Rechtsauskünfte.
   
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